Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

MOLYDUVAL GmbH

Die MOLYDUVAL GmbH setzt sich dafür ein, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts www.molyduval.com.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 14.08.2024 erstellt und zuletzt am 14.08.2024 aktualisiert.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Stufe AA: Erfüllung der erweiterten Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Dipl.-Ing. Carsten M. Wunsch, E-Mail: wunsch@molyduval.com, Telefon: 02102 975700

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.